Deutsche Staatsbürgerinnen oder Staatsbürger und Bürgerinnen oder Bürger von Nicht-EU-Staaten, die eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen, dürfen ihre Familienangehörigen zu sich nach Deutschland holen. Das nennt man „Familiennachzug". Für die Einreise nach Deutschland benötigen die Familienangehörigen ein Visum, für den weiteren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis. Der Familiennachzug ist begrenzt auf die Ehepartnerin oder den Ehepartner (bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder den eingetragenen Lebenspartner) und gemeinsame minderjährige Kinder bzw. bei in Deutschland lebenden Minderjährigen auf deren Eltern.